Da auch hier wegen der rechtlichen Situation gesprochen wurde (wobei Yannu bestimmt auch recht gut Bescheid weiss, denke ich).
Grundsätzlich haben die deutschen Publisher die nötigen Lizenzrechte. Es reichen für Schweiz btw. die Sprachversionen, die auch verwertet werden. Wenn also der Film nur auf Deutsch (oder O-Ton mit dt. Untertiteln) im Kino gezeigt wird, dann reichen die Rechte dazu bereits (auch wenn einige Publisher lange - teils immer noch - behaupten, dass sie die Rechte für alle Landessprachen benötigen; dies stimmt auf jeden Fall nicht).
Die Rechte zählen dann Landes-weit. Man darf dann somit den Film mit deutschen Sub auch in Genf zeigen (da wird aber die Nachfrage wohl gering sein, wenn der Sub nicht auf Französisch ist). Macht natürlich auch Sinn, da z.B. eine Stadt wie Biel zweisprachig ist und man die Sprachgrenze oft nicht genau auf der Karte ziehen kann.
(Dies gilt btw. auch für VOD, was ebenfalls Sinn macht. Wer also z.B. im Zug einen Anime auf CR oder Wakanim schaut, muss nicht befürchten, dass der Stream gestoppt wird, weil man in die französische Schweiz fährt)
Bei einer Kinovwertung ist aber zwingend ein schweizer Filmverleih zu beauftragen (Unternehmen in der Schweiz mit Geschäftsführern, die in der Schweiz wohnen).
Dieser hat dann auch das Exklusivrecht, d.h. wenn der Film in mehreren Sprachfassungen im Kino verwertet wird, dann darf nur dieser Filmverleih die Rechte an all diesen Sprachfassungen haben (d.h. Wenn in der Deutschschweiz + Westschweiz, dann die deutschen und französischen Rechte).
Der Filmverleih ist aber erst nötig, wenn es tatsächlich um eine Kinoverwertung geht.
Für Einzel-Events wie z.B. an Filmfestivals, sonstigen Events, etc. ist es bis zu einer bestimmten Grösse keine Kinoverwertung.
Die Grenze liegt bei maximal 20 Vorführungen. Ab 21 Vorführungen zählt es dann als "Kinoverwertung" und ein Filmverleih in der Schweiz ist zu beauftragen.
Bei Events kann also auch der Filmverleih in Deutschland (bei vielen deutschen Publisher ist dies 24 Bilder) dies übernehmen. Das Problem ist hier jedoch eher, dass viele Kinos keine Erfahrungen mit ausländischen Kinoverleihern haben, weil sie bei normalen Kinoverwertungen nur mit schweizern Filmverleihern in Kontakt sind.
Wie genau die Lizenzen verrechnet werden, weiss wohl Yannu besser.
Üblicherweise zahlen die Kinos einen bestimmten Prozentsatz (bis zu 50%) der Ticketeinnahmen an den Filmverleih und dieser behält für ihre Arbeit etwas und verteilt den Rest an die Rechteinhaber (den japanischen Lizenzgeber, den deutschen Publisher, etc.). Aber bei Events - insbesondere bei privat organisierten Events wie bei Konosuba am 2.2. - kann dies auch anders laufen.